Energetische Sanierung: Diese Förderung gibt es 2024
In den letzten Monaten des vergangenen Jahres wurde viel darüber diskutiert, welche Heizungstechnologien zukünftig gefördert werden sollen und wer welche Heizung noch wie lange betreiben darf. Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das dann am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, gilt:
Wer auf 65 Prozent erneuerbare Energie umsteigt, erhält staatliche Unterstützung. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, zusätzlich winken ein Geschwindigkeitsbonus für eine schnelle Umsetzung und zusätzliche Gelder für einkommensschwache Haushalte. Die maximale Förderung kann bis zu 70 Prozent der Investitionskosten betragen.
Bei all dem ist vielleicht etwas in den Hintergrund getreten, dass auch die energetische Sanierung der Gebäudehülle zu enormen Einsparungen an Energiekosten beitragen kann und dass auch hier entsprechende Maßnahmen gefördert werden! Insbesondere alte Fenster, alte Außentüren und fehlende Isolierungen der obersten Geschossdecke gelten als Energiefresser und verursachen hohe Kosten. Ihr Ersatz aber auch die Dämmung der Außenwände spart Energie, fördert im Winter wie im Sommer ein gesundes Raumklima – und wird gefördert.
Die Eckpunkte der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) sehen eine Förderung von bis zu 20 Prozent für Effizienz-Maßnahmen vor:
• Eine Grundförderung von 15 Prozent
• Einen zusätzlichen fünf-Prozent-Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde.
Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans sind bis zu 60.000 Euro förderfähig, ohne Sanierungsfahrplan maximal 30.000 Euro.
Ein Tipp: Für die technische Bestandsaufnahme des Gebäudes, die Erstellung eines Sanierungsfahrplans und die Navigation durch den Förder-Dschungel empfiehlt es sich, schon in der Planungsphase einen Energieberater zu Rate zu ziehen, der Ihnen auch die Beantragung Ihrer Förderung abnimmt. Wenn Sie uns die Sanierung Ihres Hauses anvertrauen, haben Sie einen solchen Experten gleich mit in Ihrem Team!
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!